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Konkretisierung der Abrechenbarkeit der Erhebung des PSI-Codes
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Gemeinsamer Bundesausschuss: Erweiterter Anspruch auf Zahnersatz für GKV-Versicherte
Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten haben künftig einen erweiterten Anspruch auf festsitzenden Zahnersatz zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Berlin gefasst. Der Entscheidung zufolge ist der Anspruch von Patientinnen und Patienten beispielsweise bei der Versorgung mit Brücken oder prothetischen Kronen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) künftig nicht mehr davon abhängig, ob der Gegenkiefer mit einem festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnersatz versorgt ist. Damit können künftig mehr Versicherte von einer Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz profitieren. mehr