Aktuelles

GOZ | BEMA

Aktuelles zum GOZ-Kommentar:

Die GOZ 2012 ist da – DER Kommentar auch!


Mit der aktuellen Auslieferung des „Kommentar zur GOZ“ erhalten Sie eine komplette Kommentierung aller Gebührennummern der GOZ 2012!

24 Jahre hat sich der Verordnungsgeber Zeit gelassen, die GOZ zu reformieren. Mehrere Reformversuche von Regierungen unterschiedlicher politischer Couleur verliefen im Sand. Am 24. März 2011 lag dann der Referentenentwurf der gegenwärtigen Regierungskoalition vor, am 21. September 2011 der Kabinettsbeschluss zur ersten Verordnung zur Änderung der GOZ. Schließlich stimmte der Bundesrat am 4. November 2011 unter kurzfristiger Aufnahme strukturell wesent­licher Änderungen der neuen GOZ zu. Am 15. Dezember 2011 erschien diese endlich im Bundesgesetzblatt, Voraussetzung des formalen Inkrafttretens zum 1. Januar 2012.

Damit steht Ihnen zeitnah zum Inkrafttreten der GOZ 2012 eine sehr grundsätzliche und detaillierte Kommentierung zur Verfügung, wie sie sonst nirgendwo angeboten wird.

Folgende bewährte Gliederung aus dem BEMA-Kommentar haben wir für jede Gebührennummer gleichbleibend übernommen:

 Berechnungsfähig
 Abgegolten
 Zusätzlich berechnungsfähig
 Auslagen
 Teilleistungen
 Nicht berechnungsfähig
 Besonderheiten
 Bestimmung der Gebührenhöhe
 Unterschiede zur GOZ '88

Der Kommentar zum Paragrafenteil wird neben weiteren Ergänzungen Bestandteil der nächsten Updates sein.

Den weiteren Verlauf der Interpretationen, vor allem durch die Gerichtsbarkeit, werden wir selbstverständlich sehr genau verfolgen. In regelmäßigen Abständen werden wir insbesondere unter therapierelevanten Aspekten unsere Kommentierung kontinuierlich erweitern und vertiefen.

Aktuelles zum BEMA-Kommentar:

In der aktuellen 97. Lieferung zum BEMA-Kommentar stehen folgende Themen im Mittelpunkt:

  • Durch die Einführung der quartalsübergreifenden Plausibilitätsprüfung durch das KCH-Abrechnungsmodul (ab Version 1.7) hat sich hier Kommentierungsbedarf ergeben. Die von der Plausibilitätsprüfung betroffenen BEMA-Nrn. Ä 1, 01, 04, 05, 107, IP 1, IP 2, IP 4, FU sowie die Nr. 13 (Füllungstherapie) wurden um entsprechende Kapitel ergänzt, die die neuen Aspekte des Abrechnungsmoduls (KZV-interne Mitteilung, Wiederholungsfüllungen, neue Flächenkennzeichnung "z" bzw. "7") aufführen.
  • Außerdem wurden in den Bereichen KCH und IP Detailfragen der Abrechnung konkretisiert. Dies betrifft unter anderem die BEMA-Nr. Ä 1 bei gleichzeitiger Abrechnung der BEMA-Nrn. FU und IP 4, die Abrechnung gleichzeitiger Versiegelungs- und Füllungstherapie sowie die Nebeneinanderberechenbarkeit von spezifischen chirurgischen Nummern aus dem KCH-Teil und der GOÄ-GKV.
  • Im Bereich der Festzuschüsse haben sich in den vergangenen Monaten weitere Interpretationen zu den Freiendbrücken, den Adhäsivbrücken, zum Umgang mit Befunden mit Explantationsnotwendigkeit ("ix"), zum Interimsersatz und zu Reparaturen ergeben, die wir kurz erläutern und dort wo sinnvoll mit Beispielen veranschaulichen.

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