Aktuelles

GOZ | BEMA

Aktuelles zum GOZ-Kommentar:

Ein gutes Jahr gilt nun schon die GOZ 2012. Zeit für ein Update unserer beliebten Schnellübersichten, Zeit aber auch für die ersten wirklich in die Tiefe gehenden Kommentierungen zu den einzelnen Gebührennummern. Die 102. Lieferung des Kommentars bietet im Einzelnen:

1. Schnellübersichten

Bei den Schnellübersichten ergänzen wir mit der 102. Lieferung diejenigen Neuentwicklungen, die sich im Lauf des ersten Geltungsjahres der GOZ 2012 in praxi etabliert haben. Diverse Gebührennummern haben sich dabei – in der Regel aufgrund der vom Verordnungsgeber unzulänglich oder gar missverständlich formulierten Leistungslegenden oder Abrechnungsbestimmungen der GOZ-Nummern – weiterhin als besonders problembehaftet und interpretationswürdig herausgestellt (z.B. GOZ-Nummern 1030, 2050 – 2120, 2197, 5220 bzw. 5230, 9003, 9005, 9100). Sie werden deshalb um die neuen Aspekte zu deren Leistungsinhalt ergänzt. Dabei berücksichtigen wir natürlich auch sämtliche Updates des digitalen Kurzkommentars der BZÄK und setzen uns mit dieser Kommentierung konstruktiv-kritisch auseinander.

Schon in unserer Erstkommentierung hatten wir auf viele nicht in der GOZ 2012 beschriebene Leistungen hingewiesen. Weitere häufige und relevante selbstständige zahnärztliche Maßnahmen, die nicht in der GOZ 2012 enthalten sind und daher analog berechnet werden müssen, sind in die erweiterten Schnellübersichten eingepflegt worden (z.B. erweiterte apparative Karies(verlaufs)diagnostik, erweiterte funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen).

Zusätzlich haben wir gegenseitige Leistungsausschlüsse bzw. Leistungen, deren gleichzeitige Berechnung aus unserer Sicht nicht verordnungskonform sein kann, thematisiert (z.B. sitzungsgleiche Berechnung von Füllungen und Überkronungen).

2. Kompletter Endodontiekommentar

Alle endodontischen Maßnahmen (von der Vitalamputation hin zur Wurzelfüllung) werden in gewohnter Liebold/Raff/Wissing-Qualität ausführlich erläutert. Dabei werden auf dieser Basis deren Berechnungsmöglichkeiten eingehend analysiert. Auch die wichtigsten analog zu berechnenden selbstständigen endodontischen Maßnahmen – wie z.B. der präendodontische Aufbau, die Wurzelkanalrevisionsbehandlung und der Verschluss einer Wurzelperforation – werden eingehend kommentiert.

3. Kompletter Kommentar der funktionsanalytischen und -therapeutischen Leistungen

Im Kapitel J der GOZ hat sich mit der GOZ 2012 einiges verändert. Leistungen wurden entfernt, neu aufgenommen, neu definiert und neuen Abrechnungsbeschränkungen unterworfen. Als dieses will kommentiert sein und liegt nun in toto vor. Weitere Ausführungen zu selbständigen zahnärztlichen funktionsanalytischen bzw – therapeutischen Maßnahmen werden mit den nächsten Lieferungen folgen.

4. Ergänzende Kommentierung zum neuen einheitlichen Rechnungsformular nach § 10 GOZ

Hier hat sich erst im Verlauf und besonders am Ende des 2. Halbjahres 2012 eine eigene Dynamik entwickelt, sodass uns eine aktuelle (Zwischen-)Kommentierung des Status quo dringend nötig erscheint.

5. Einsichts- und Auskunftsbegehren der privaten Krankenversicherungen

Auch unter dem Aspekt des aktuell im Februar verabschiedeten Patientenrechtegesetzes ist es sinnvoll, die Kommentierung zum Einsichts- und Auskunftsbegehren der privaten Krankenversicherungen als ersten Bestandteil unseres neuen Kommentar- Abschnittes zu speziellen Rechtsvorschriften und allgemeinen Regelungen auszuliefern.


Mit diesen Inhalten ist Ihr GOZ-Kommentar wieder top aktualisiert und weiterhin eine wertvolle Hilfe im Abrechnungs- und Praxisalltag.

Wir bleiben weiter am Ball!

Im Laufe des Jahres 2013 werden selbstverständlich die aktuellen Auslegungsfragen gebündelt und die Vollkommentierung unseres GOZ-Kommentars mit Nachdruck fortgesetzt.

Aktuelles zum BEMA-Kommentar:

101. Lieferung mit umfangreichen Neukommentierungen


Die 101. Lieferung des „Kommentar zu BEMA und GOZ“ bringt mit einer Reihe von neuen Kommentierungen das Werk auf den top-aktuellen Stand. Die Inhalte im Einzelnen:

1. Komplette Neukommentierung der zentralen BEMA-Nr. 13 (Füllungstherapie)
Durch die neuen GOZ-Nrn. 2060 bis 2120 und dem damit einhergehenden Wegfall der Analog-Berechnung dentinadhäsiver Composite-Restaurationen kommt es zu umfangreichen Änderungen bei der Mehrkostenberechnung von Füllungen gemäß § 28 SGB V.
Sie finden in unserer Kommentierung Antworten auf alle aktuellen Fragestellungen zur Abrechnung der Füllungstherapie, so z.B.

  • Welche Leistungen bei der Füllungstherapie unterliegen überhaupt der Mehrkostenberechnung nach § 28 SGB V?
  • Welche Leistungen sind als reine Privatleistungen einzustufen (z.B. zusätzliche neue Verfahren der Kariesdiagnostik oder der Kavitätenpräparation)?
  • Wie werden dentinadhäsive Aufbaurestaurationen berechnet?
  • Wie und wann wird das Rekonturieren und Polieren innerhalb bzw. außerhalb der GKV (vgl. GOZ-Nr. 2130) berechnet?
  • Wie wird die Wiederbefestigung frakturierter Zahnteile berechnet?
  • Welche Formulare (Vereinbarung einer Privatbehandlung und Mehrkostenvereinbarung für Füllungen) sind rechtlich zwingend vorgegeben?

2. Eine erweiterte Kommentierung hinsichtlich moderner Notfallendodontie mittels Ledermix® und/oder Eugenol bei den BEMA-Nrn. 28 und 29 (Vitalexstirpation und Devitalisation) sowie deren Berechnung.

3. Ergänzungen im Kommentar bei den Anästhesien (BEMA-Nrn. 40 und 41), den Zystenoperationen (BEMA-Nr. 56), der Freilegung retinierter Zähne (BEMA-Nr. 63).

4. Eine Überarbeitung der Schnellübersichten wegen des digitalisierten papierlosen Abrechnungsmodus (Vertrag zum Datenträgeraustauschverfahren bzw. „DTA-Vertrag“ als Teil der Bundesmantelverträge) und des Wegfalls von „Erfassungsscheinen“.

5. Eine neue Kommentierung zur papierlosen Abrechnung bzw. zum DTA-Vertrag im Rahmen des BMV-Z und EKVZ.

6. Anpassungen an Paragrafenänderungen des SGB V und des EKVZ.

7. Sonstige Kostenträger
Bei den Sonstigen Kostenträgern gibt es leider ständig Neuerungen.
Diesmal sind betroffen:

7.1 Heilfürsorge Bundespolizei
Die zwischen KZBV und dem Bundesministerium des Inneren geschlossene Vereinbarung zur zahnärztlichen Versorgung von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei mit plastischen Füllungsmaterialien ist mit Wirkung zum Ende des 3. Quartals 2012 aufgehoben worden.

7.2 Heilfürsorge Bundeswehr
Aufgrund einer zwischen KZBV und Bundesministerium der Verteidigung geschlossenen Änderungsvereinbarung wurden die Punktzahlen der Positionen HR 1 bis HR 4 modifiziert.
Die neuen Punktzahlen orientieren sich an einer Vergütung, die dem 3,0-fachen Vergütungssatz der GOZ entspricht. Die Punktzahlen sind mit dem jeweils gültigen Punktwert, der mit den Heilfürsorgeberechtigten vereinbart wird, zu vergüten.

7.3 Zivildienst
Hier sind die wehrrechtlichen Vorschriften gesetzlich geändert worden.

8. Zusätzlich auf der CD und online:
Für den schnellen und übersichtlichen Zugriff haben wir auf der Benutzeroberfläche der elektronischen Ausgaben unseres Kommentars drei neue Schaltflächen für Sie eingerichtet:

  • Alle wesentlichen Formulare für die GKV und für die PKV.
    So finden Sie auf einen Blick die vorgeschriebenen Abrechnungsformulare, Heil- und Kostenpläne, die Mehrkostenvereinbarung bei Füllungen, Privatvereinbarungen für GKV-Versicherte nach dem BMV-Z bzw. EKVZ sowie viele weitere Formulare z.B. für Kostenerstattung nach § 13 SGB V, für Verlangensleistungen und abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ, für Basistarifversicherte u.v.m.
  • die Beihilfevorschriften der Länder und des Bundes und
  • das aktuelle Seminarprogramm der

Zahnärzte und Praxisteam finden hier die aktuellen Fortbildungsangebote.

Details erfahren Sie auf unseren Internetseiten

www.raff-wissing-akademie.de und www.asgard.de.


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