
Mit der aktuellen Auslieferung des „Kommentar zur GOZ“ erhalten Sie eine komplette Kommentierung aller Gebührennummern der GOZ 2012!
24 Jahre hat sich der Verordnungsgeber Zeit gelassen, die GOZ zu reformieren. Mehrere Reformversuche von Regierungen unterschiedlicher politischer Couleur verliefen im Sand. Am 24. März 2011 lag dann der Referentenentwurf der gegenwärtigen Regierungskoalition vor, am 21. September 2011 der Kabinettsbeschluss zur ersten Verordnung zur Änderung der GOZ. Schließlich stimmte der Bundesrat am 4. November 2011 unter kurzfristiger Aufnahme strukturell wesentlicher Änderungen der neuen GOZ zu. Am 15. Dezember 2011 erschien diese endlich im Bundesgesetzblatt, Voraussetzung des formalen Inkrafttretens zum 1. Januar 2012.
Damit steht Ihnen zeitnah zum Inkrafttreten der GOZ 2012 eine sehr grundsätzliche und detaillierte Kommentierung zur Verfügung, wie sie sonst nirgendwo angeboten wird.
Folgende bewährte Gliederung aus dem BEMA-Kommentar haben wir für jede Gebührennummer gleichbleibend übernommen:
| Berechnungsfähig | |
| Abgegolten | |
| Zusätzlich berechnungsfähig | |
| Auslagen | |
| Teilleistungen | |
| Nicht berechnungsfähig | |
| Besonderheiten | |
| Bestimmung der Gebührenhöhe | |
| Unterschiede zur GOZ '88 |
Der Kommentar zum Paragrafenteil wird neben weiteren Ergänzungen Bestandteil der nächsten Updates sein.
Den weiteren Verlauf der Interpretationen, vor allem durch die Gerichtsbarkeit, werden wir selbstverständlich sehr genau verfolgen. In regelmäßigen Abständen werden wir insbesondere unter therapierelevanten Aspekten unsere Kommentierung kontinuierlich erweitern und vertiefen.
In der aktuellen 97. Lieferung zum BEMA-Kommentar stehen folgende Themen im Mittelpunkt:
DER KOMMENTAR BEMA + GOZ ONLINE:
Direkt online auf alle Texte, Kommentare und Rechtsquellen zugreifen.
GOZ 2012 – GOZ-Nr. 1040: Professionelle Zahnreinigung
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