
Es gibt fast keinen Bereich der Vertragszahnheilkunde, für den im aktuellen Update des Kommentars (Februar 2010) keine neuen Informationen für die kompetente und korrekte Abrechnung geliefert werden. Die Änderungen betreffen speziell:
Nur in der elektronischen Ausgabe des Kommentars
Über die oben genannten Änderungen hinaus werden mit diesem Update auch Bereiche des
Kommentars berührt, die nicht auch parallel in der Loseblatt-Ausgabe enthalten sind. Hier erfährt
speziell die Abrechnung zahntechnischer Leistungen (BEL und BEB) eine Aufwertung. Mit diesem Update wird die
BEB Zahntechnik® von 2009 erstmals neben der BEB '97 im Kommentar erscheinen. Darüber hinaus wurden
im Bereich Ergänzende Materialien zur GOZ die neue Version der HOZ (Honorarordnung für Zahnärzte)
aufgenommen und im Bereich Rechtsquellen Teile des SGB V aktualisiert.
Seit der Schaffung der nunmehr seit 21 Jahren unverändert geltenden GOZ hat sich die Zahnheilkunde in allen Bereichen mehr oder weniger grundlegend weiterentwickelt. Viele neue Behandlungsmethoden, Techniken, Geräte und Materialien, die die GOZ 1988 nicht kennt, sind entwickelt und praxisreif geworden. Dies gilt ganz besonders für die Bereiche
Endodontie und Implantologie.
Niemand weiß, wann eine neue GOZ in Kraft tritt. Wir wissen aber, dass die Weiterentwicklung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde so weit fortgeschritten ist, dass ein Schweigen hierzu nicht mehr dem Anspruch unseres GOZ-Kommentars gerecht würde, die Behandlungsmaßnahmen und Leistungen der privaten Zahnheilkunde allgemeinverständlich zu kommentieren und Anleitung zu deren gebührenrechtlich korrekter Liquidation zu geben.
Den Schwerpunkt unserer jüngsten Aktualisierung des GOZ-Kommentars bilden daher folgende Themenbereiche:
Die endodontischen Gebührennummern 235 bis 244 haben wir komplett überarbeitet und dabei die wissenschaftliche Fortentwicklung abgebildet (z.B. moderne Notfallversorgung der Pulpitis). Neue endodontische Behandlungsmethoden, die mit keiner dieser Gebührennummern abgebildet werden, haben wir in folgenden eigenen Kapiteln kommentiert:
In gewohnter Systematik werden die Begriffsbestimmungen und Indikationen dargestellt und wird sodann die richtige Berechnungsweise dargelegt.
Aufgrund der Neuheit bestimmter Verfahren wird deren Berechnungsweise durchaus kontrovers diskutiert. Wir Herausgeber haben uns bemüht, den aktuellen Stand der Diskussion weiterzugeben und aufgrund logischer gebührenrechtlicher Herleitungen klare Stellung zu den strittig berechneten Behandlungsmaßnahmen zu beziehen. Dies gilt auch für die Materialkostenberechnung in der Endodontie, die unter die GOZ-Nr. 241 (Wurzelkanalaufbereitung) aufgenommen wurde.
Der zweite Hauptblock unserer Kommentierung umfasst die erweiterte und an die fachspezifische Entwicklung der letzten fünf Jahre angepasste Kommentierung der Implantologie. Besondere, typische Abrechnungsproblematiken (z.B. beim Sinuslift, bei den implantologischen Materialkosten, bei Argumentationen zum sogenannten "Zielleistungsprinzip" u.v.m.) werden detailliert kommentiert.
Im Rahmen dieser Erweiterung wurden neue Kommentierungen aufgenommen z.B. zu den intraoperativen Positionierungsschablonen, zum internen Sinuslift, zu KFO-Implantaten und Interimsimplantaten und zur Mehrwertsteuerberechnung von Implantaten/Abutments.
Eigene Kapitel wurden der Distraktionsosteogenese und Periimplantitistherapie gewidmet. Mit dem Erhalt dieser Lieferung können sie davonausgehen, die aktuellste, vollständigste, gründlichste sich auf dem Markt befindende Kommentierung zur Berechnung der Implantologie zu besitzen.
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Konkretisierung der Abrechenbarkeit der Erhebung des PSI-Codes
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