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So reagieren Sie auf die verringerten Sparerfreibeträge ab 2007

Autor: Peter Wissing, Dipl. oec., Steuerberater (Februar 2007)

Ab 1.1.2007 beträgt der Sparerfreibetrag für Ledige nur noch 750 Euro (bisher 1.370 Euro). Zusammenveranlagte Ehegatten müssen sich mit 1.500 Euro zufrieden geben (bisher 2.740 Euro). Dazu kommt noch der Werbungskostenpauschbetrag von 51/102 Euro (ledig/verheiratet).

Freistellungsaufträge werden nur noch mit 56,37 Prozent berücksichtigt und automatisch gekürzt, soweit der Kunde nicht einen dezidierten neuen Auftrag erteilt.

Auf Dividenden setzen

Wer sein Vermögen im nächsten Jahr zum Teil in Aktien anlegt, schont seinen Freibetrag, weil Dividenden im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens nur zur Hälfte besteuert werden.

Auf Zertifikate setzen

Mit Zertifikaten lassen sich vollständig steuerfreie Erträge erzielen, zumindest, wenn die Anlagen keine Kapitalgarantie beinhalten.

Zinszahlungen auf Zeiträume mit niedrigerer Steuerlast verlagern.

Dies kann über Kapitalanlagen geschehen, die die Erträge erst am Ende der Laufzeit ausschütten. Auch die Anlage in Renten- oder Kapitalversicherungen macht sich diesen Effekt zu Nutze.

Vermögen auf Kinder übertragen

Wer viel Geld auf der hohen Kante hat - etwa durch eine Erbschaft - kann Vermögen auch auf seine Kinder übertragen.

Verfügen Kinder über keine weiteren Einkünfte, so steht ihnen der gesamte Grundfreibetrag von 7.664 Euro zur Verfügung, dazu Sparerfreibetrag plus Werbungskostenpauschale 801 EUR und Sonderausgabenabzug 36 EUR. Das sind zusammen bis zu 8.501 EUR, bis zu deren Höhe Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmt werden dürfen. Dabei muss das geschenkte Vermögen tatsächlich in den Verfügungsbereich des Kindes übergehen. Eine Entnahme der jährlichen Zinserträge aus den auf das Kind übergegangenen Anlagebeträgen zur Finanzierung der Urlaubsreise oder anderer Anschaffungen sollte nicht erfolgen, ansonsten wird das Finanzamt die Schenkung als steuerlich unwirksam einstufen und die Zins- und Dividendeneinnahmen wieder den Eltern zurechnen.

An anderer Front gilt es ebenfalls aufzupassen, da bereits ab ca. 5.000 EUR Einkünften Kinder eine eigene Krankenversicherungspflicht haben und nicht mehr über die Eltern mitversichert sind.

Selbstverständlich muss eine Kapitalanlage die individuellen Zielsetzungen berücksichtigen. Rentabilität, zeitlicher Anlagehorizont, Liquiditätsbedarf und Risikoneigung sind ebenso zu berücksichtigen wie eine steuerliche Optimierung der Anlagen.



Redaktion Steuertipps:
Steuerberater Dipl.oec. Peter Wissing

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