DER Kommentar – aktuell

Updates und Ergänzungen

DER Kommentar wird ca. dreimal pro Jahr aktualisiert, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.

Kurz vor dem Beginn des neuen Jahres aktualisieren wir den Liebold/Raff/Wissing noch einmal. Dabei werden nicht nur die neuesten Entwicklungen berücksichtigt, sondern auch bereits bestehende Kommentare überarbeitet und erweitert. Das aktuelle Update (Stand 144. Lieferung – Dezember 2025) bringt sowohl den BEMA- als auch den GOZ-Teil des Kommentars auf den neuesten Stand.

Die Schwerpunkte des Updates im Bereich des BEMA-Kommentars:

  • Ab dem 01.01.2026 ändert sich manches an der Abrechnung der BEMA-Nrn. FU1 und FU2. Die um einen Punkt höher bewertete BEMA-Nr. FU1 enthält nun einen ausdrücklichen Hinweis auf die ab diesem Zeitpunkt – gemäß der FU-Richtlinie des Gemeinsamen Bundes­ausschusses – bestehende Verpflichtung zur Dokumentation der Früh­erkennungs­untersuchungen im Untersuchungs­heft für Kinder. In diesem Untersuchungs­heft („Gelbes Heft“), das den Eltern regelmäßig vom Kinderarzt ausgehändigt wird, ist dann ebenfalls ein ausdrücklicher Hinweis auf die zahnärztlichen Früh­erkennungs­untersuchungen – und wann diese stattfinden sollen – enthalten. Wir kommentieren in den BEMA-Nrn. FU1 und FU2 alle Neuerungen.

  • Im Zuge dieser Nachlieferung gilt es außerdem, viele kleine, vor allem redaktionelle Änderungen, die alle am 28.05.2025 in den Anlagen des Bundesmantel­vertrages vorgenommen wurden, im Kommentar abzubilden. Dies betrifft die Anlagen 2, 4, 5 und 6, also das KFO-, das PAR- und das ZE-Gutachter­verfahren und die Versorgung mit Zahnersatz.

  • Des Weiteren wurden nachträglich noch Feinheiten in der PAR-Richtlinie angepasst. Mit einer verbesserten Version der grafischen Darstellung der UPT-Strecke wollen wir noch mehr Klarheit beim Behandlungs­ablauf der UPT herstellen.

  • Fachliche Ergänzungen finden sich u. a. zum unterschiedlichen Einsatz von Silber­diamin­fluorid v. a. in der Kinder­zahnheil­kunde und zum Wirtschaftlichkeits­gebot bei der Abrechnung der Weichteil­unterstützung nach der BEMA-Nr. 101.

  • Diverse Aktualisierungen waren zuletzt nötig bei im Kommentartext enthaltenen Verlinkungen, beim Überstaatlichen KV-Recht und in der Krankentransport-Richtlinie.


Folgende Änderungen und Aktualisierungen wurden in den GOZ-Teil des Kommentars eingearbeitet:

  • Ein Kernstück ist der völlig überarbeitete und erweiterte Kommentar zu § 9 der GOZ, der alle Vorgaben zur Berechnung der Zahntechnik­kosten beinhaltet.

  • Die so wichtigen Begrifflichkeiten wie die „tatsächlich entstandenen Kosten“, die „Eigenlaborkosten“ sowie die „Angemessenheit“ werden exakt erläutert. Die Kommentierung geht auf die aktuelle Rechtsprechung ein und erläutert dabei die Bedeutung und das Wesen der BEB-Liste. Erläuterungen zu den Regelungen zum Laborkosten­voranschlag runden diese Neukommentierung ab.

  • Aufgrund von Erstattungs­problemen waren Ausführungen zur Berechnung der Zahnfarben­bestimmung bei Zahnersatz (BEB-Positionen 0723 und 0724) notwendig.

  • Die geeigneten Begründungen für das Bemessen und die Anwendung eines höheren Steigerungs­faktors nach § 5 Abs. 2 GOZ sind sowohl im gesamten Bereich der Chirurgie (Abschnitt D der GOZ) als auch im gesamten Bereich des Zahnersatzes (Abschnitt F) neu systematisiert und auf die jeweiligen einzelnen Gebühren­positionen hin noch mehr konkretisiert worden.

  • Die GOZ-Nr. 3130 „Hemisektion“ ist neu kommentiert worden. Im Zusammenhang damit wurde eine neue Analogleistung kommentiert, die unter dem Begriff der „Zahnsegment­entfernung“ die Wurzel­amputationen, Trisektionen und Prämolarisierungen vereint.

  • Entsprechend ihrer Bedeutung wurde als neue Analogleistung nun auch die Eingliederung einer Mesokonstruktion (auf Implantaten, unter Supra­konstruktionen) aufgenommen, wiewohl deren Leistungs­beschreibung bislang schon im Kommentartext der thematisch angrenzenden Zahnersatz-Nummern „versteckt“ war, dort allerdings nicht die nötige Aufmerksamkeit gefunden hatte.

  • Als weitere neue Analogleistung ist die Silber­diamin­fluorid­anwendung u. a. in der Kinder- und Alters­zahnheilkunde aufgenommen worden.

  • Neue positive Erkenntnisse zur Wirksamkeit der photodynamischen Therapie aPDT wurden in deren Analog­kommentierung mit integriert. Entsprechend wurde auch das sehr umfangreiche Literatur­verzeichnis hierzu aktualisiert.

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