DER Kommentar – aktuell

Updates und Ergänzungen

DER Kommentar wird ca. dreimal pro Jahr aktualisiert, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.

Das jüngste Update (Stand 139. Lieferung – Januar 2024) konzentriert sich fast ausschließlich auf den GOZ-Teil des Kommentars.

Folgende Themen haben wir für Sie aufbereitet:

  • Die Kommentierung zu § 5 GOZ wurde in Gänze neu geschrieben. Neben den grundsätzlichen Ausführungen zur Historie, zum Punktwert, zum Gebührenrahmen und zu Grundlegendem der Gebührenbestimmung gehen wir detailliert auf die verschiedenen Bemessungskriterien und das richtige Begründen der Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes ein. Die Aspekte u. a. des Nachschreibens von Begründungen und des Einholens eines Sachverständigen­gutachtens runden die neue Kommentierung ab.

  • Passend hierzu umfasst ein großer Teil dieses Updates die überarbeiteten Bemessungskriterien („Begründungen“) für den Ansatz eines höheren Faktors als 2,3 bei den einzelnen Gebührennummern. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung des korrekten Gebrauchs des § 5 der GOZ haben wir hier sprachlich noch weiter ausdifferenziert. Mit dieser Lieferung erhalten Sie die sich am aktuellen sprachlichen „Begründungsniveau“ orientierenden Updates im Bereich der Kapitel A, B und E der GOZ (allgemeine Zahnheilkunde, Prophylaxe, Parodontologie).

  • Die Bezieher der elektronischen Form des Kommentars erhalten zudem im PKV-Formularbereich eine Vorlage für das nachträgliche Begründen von Steigerungsfaktoren im Falle der Anwendung von Honorar­vereinbarungen nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ.

  • Die Bedeutung der digitalen Volumentomografie sowie der computergesteuerten Rekonstruktion (GOÄ-Nr. 5370, 5377) steigt weiterhin in vielen Bereichen der Zahnheilkunde. Wir haben diesen Aspekt in diversen Gebührennummern berücksichtigt und die diesbezügliche Lücke in der KFO geschlossen, auch in der Implantologie die Kommentierung hierzu erweitert und im Bereich der Endodontie die guided endodontics therapy neu aufgenommen.

  • Neu aufgenommen zu den analogen chirurgischen Leistungen haben wir auch die autologen Blutkonzentrate (ATK), also PRG-, PRGF- und PRF-Formen (APRF etc.). Aufgrund der neuen S-3-Leitlinie ist die Anwendung von PRF bei bestimmten Indikationen bereits eindeutig leitlinienunterstützt.

  • Neue Beschlüsse des Beratungsforums für Gebührenfragen von BZÄK und Erstattungsstellen haben wir im jeweiligen Sinnzusammenhang kommentiert. Besondere Bedeutung hat hier Beschluss Nr. 62: Lang schon ist aus der Sicht der zahnärztlich Sachverständigen unverständlich, dass die Entfernung vorhandenen definitiven Wurzelkanal­füllmaterials im Rahmen der Revision einer Wurzelkanal­behandlung keine selbstständige zahnärztliche Leistung hat sein sollen. Nun ist endlich konsentiert, dass dies eine solche selbstständige Leistung ist und dementsprechend analog nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden kann. Wir kommentieren dies ausführlich unter der analogen Gebührennummer „Endodontische Revisionsbehandlung“.

  • Weitere Beschlüsse betreffen den Beschluss Nr. 60 Periimplantitis­therapie und Beschluss Nr. „20 (neu)“ zur Unterkiefer­protrusions­schiene.

  • Die GOZ-Nrn. 2050 ff. wurden ergänzt um einen Abschnitt zu den sogenannten Bulk-Fill-Kompositen.

  • Die Nebeneinanderberechnung der GOZ-Nrn. 1020 und 2010 für getrennte Leistungen am selben Zahn in derselben Sitzung ergänzt nun die Kommentierungen dieser beiden Gebührennummern.

  • Aus guten Gründen negativ beschieden wird die in letzter Zeit alio loco empfohlene Berechnung der GOÄ-Nr. 399 für einen Perkussionstest bei der zahnärztlichen Untersuchung. Wir haben u. a. die GOZ-Nr. 0010 diesbezüglich erweitert.

  • In der KFO erscheinen zwei Urteile aus 2023 zur adhäsiven Befestigung von Attachments – gefällt nach dem Urteil des Bundes­verwaltungs­gerichts vom 05.03.2021 (Az.: 5 C 11.19) – von solcher Bedeutung, dass wir diese nicht nur in die Urteilsdatenbank, sondern auch in die Kommentierung aufgenommen haben (Landgericht [LG] Stuttgart, Az.: 4 S 153/22, und LG Wiesbaden, Az.: 1 S 86/20).

  • Insgesamt wurden in der Urteilsdatenbank für die Nutzer der digitalen Kommentarfassungen 70 neue Urteile aus dem Bereich des Gebührenrechts und seinem Umfeld aufgenommen. Insbesondere wurden viele Urteile zum Thema „Rechte und Pflichten des Zahnarztes aus dem Behandlungsvertrag“ eingefügt.


Kurz vor Redaktionsschluss haben wir in den digitalen Ausgaben des Liebold/Raff/Wissing noch eine wichtige Änderung im BEMA-Teil aufgenommen. Sie betrifft die Berechnung der UPT-Sitzungen ab dem 01.01.2024:

Bis zum 31.12.2023 hatte sich die Regelung etabliert, dass nach einem versäumten UPT-Termin dieser als ausgefallen notiert wurde und zum nächstmöglichen Zeitraum der nachfolgende Termin mit weiterlaufendem Zähler vereinbart werden konnte. Wurde z. B. die dritte UPT-Sitzung nicht eingehalten, so fand daraufhin (entsprechend den Gradingvorgaben) der nächste Termin als vierte UPT-Sitzung statt, obwohl gar keine dritte Sitzung stattgefunden hatte.

Dies wird seit 01.01.2024 anders gewertet: Findet zum entsprechenden Zeitraum z. B. die dritte UPT-Sitzung nicht statt und erfolgt daraufhin für den Zeitpunkt, in dem eigentlich die vierte UPT-Sitzung möglich wäre, ein UPT-Termin, so wird dieser nun als dritte UPT-Sitzung gewertet.

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