Abrechnungstipps

Aktueller Tipp

zur Übersicht

Relevanz der Gegenkieferbezahnung nicht mehr gegeben

Die Festzuschussrichtlinien haben sich zum Mitte 2010 zum wiederholten Male geändert. Diesmal geht es um die nun nicht mehr vorhandene Relevanz der Gegenkieferbezahnung.
Der G-BA hat die Festzuschuss-Richtlinie A 3 neu gefasst. Dabei ist die einschränkende Regelung im Abschnitt A Nr. 3 Satz 1 bis 3 („Als Regelversorgung ist festsitzender Zahnersatz grundsätzlich indiziert, wenn eine natürliche Gegenbezahnung vorhanden ist. Funktionstüchtiger festsitzender und Kombinations-Zahnersatz oder zeitgleich einzugliedernder festsitzender und Kombinations-Zahnersatz werden der natürlichen Gegenbezahnung gleichgestellt. Bei Vorliegen einer herausnehmbaren Versorgung im Gegenkiefer [Modellgussklammerprothese, Totalprothese] ist festsitzender Zahnersatz, soweit nicht mehr als 4 Zähne je Kiefer fehlen, grundsätzlich indiziert bei der Versorgung einer zahnbegrenzten Lücke mit einem fehlenden Zahn je Seitenzahngebiet sowie bei der Versorgung von bis zu zwei Einzelzahnlücken oder einer Lücke mit bis zu vier nebeneinander fehlenden Zähnen im Schneidezahngebiet.“) mit Wirkung vom 16.07.2010 entfallen.
Das bedeutet, dass die Regelversorgung mit festsitzendem Zahnersatz nun nicht mehr davon abhängig ist, ob der Gegenkiefer natürliche Zähne aufweist oder mit festsitzendem Zahnersatz versorgt ist bzw. versorgt wird.

Verknüpftes Dokument: Abrechnungstipp - Relevanz der Gegenkieferbezahnung nicht mehr gegeben (relevanz_der_gegenkieferbezahnung_nicht_mehr_gegeben.pdf / 117.2 KB)