Ab dem 1.7.2021 gelten die neuen Leistungen in der Parodontologie. Die sind nicht nur deutlich anders als bisher, sondern auch sehr komplex. Um die Abläufe und Möglichkeiten in der Abrechnung leichter zu verstehen, können Sie sich unter dem nachfolgenden Link ein Infoblatt herunterladen.
Eine ausführliche Kommentierung der PAR-Richtlinien sowie wertvolle Hinweise zur Abrechnung der neuen Leistungen finden Sie im "Kommentar zu BEMA und GOZ" von Liebold/Raff/Wissing.
Verknüpftes Dokument: Infoblatt: PAR-Behandlung und UPT-Zeitraster (lrw_par-info.pdf / 663.7 KB)