Die Handhabung der Termine bei der UPT ist und bleibt eine knifflige Angelegenheit. Zumindest in einem Punkt herrscht jetzt mehr Klarheit: Bis zum 31.12.2023 hatte sich die Regelung etabliert, dass nach einem versäumten UPT-Termin dieser als ausgefallen notiert wurde und zum nächstmöglichen Zeitraum der nachfolgende Termin mit weiterlaufendem Zähler vereinbart werden konnte. Wurde z.B. die dritte UPT-Sitzung nicht eingehalten, so fand daraufhin (entsprechend den Gradingvorgaben) der nächste Termin als vierte UPT-Sitzung statt, obwohl gar keine dritte Sitzung stattgefunden hatte.
Dies wird seit dem 1.1.2024 anders gewertet: Findet zum entsprechenden Zeitraum z.B. die dritte UPT-Sitzung nicht statt und erfolgt daraufhin für den Zeitpunkt, in dem eigentlich die vierte UPT-Sitzung möglich wäre, ein UPT-Termin, so wird dieser nun als dritte UPT-Sitzung gewertet.