Im Februar 2024 wurden seitens der BZÄK neue Stellungnahmen zu den nachfolgenden Themen veröffentlicht:
Diese Stellungnahmen enthalten einige Klarstellungen zur Berechnungsfähigkeit bestimmter GOZ- bzw. Analogleistungen sowie Ausführungen zur Einschätzung der Rechtsprechung in zahnärztlichen Behandlungsfällen.