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Ihre Steuernummer wird Sie 20 Jahre überleben!

Autor: Peter Wissing, Dipl. oec., Steuerberater (März 2007)

Ab Mitte 2007 bekommt jeder Einwohner Deutschlands eine unveränderbare Steuernummer. Sie gilt von der Geburt bis über den Tod hinaus. Damit wird erstmals jede Person mit einem unveränderlichen Kennzeichen von einer staatlichen Verwaltung zentral erfasst.

Eigentlich ist es ein alter Hut, der beinahe schon in Vergessenheit geraten ist : Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 hatte die Bundesregierung die Vergabe einer einheitlichen, dauerhaften und unveränderbaren Identifikationsnummer beschlossen.

Zum Jahresende 2006 allerdings hat der Gesetzgeber hierzu die "Verordnung zur Einführung dauerhafter Identifikationsnummern in Besteuerungsverfahren und zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung" verabschiedet. Sie soll einheitlichen Aufbau und bundesweite Eindeutigkeit der Steuernummern gewährleisten.

Bis zum 1. Juli 2007 sind die Einwohnermeldeämter aufgefordert, Namens-, Adress- und Geburtsdaten aller 82 Millionen Einwohner an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn melden. Bis September soll dann ein aufwändiger Datenabgleich erfolgen, um Doppelerfassungen und Karteileichen herauszufiltern.

Ob es realistisch ist, diesen Prozess innerhalb von drei Monaten abzuschließen mag dahin gestellt bleiben. Offenbar war auch der Gesetzgeber hier skeptisch und schreibt in der Verordnungsbegründung : "Erst nach Bereinigung der Daten kann dem Steuerpflichtigen seine eindeutige und unveränderbare Identifikationsnummer zugeteilt werden".

Danach soll das Bundeszentralamt die Identifikationsnummern "unverzüglich" den Meldebehörden mitteilen, die ebenso "unverzüglich" den Steuerpflichtigen ihre Nummern mitteilen müssen sowie alle Daten, die das Zentralamt gespeichert hat.

"Auch noch Jahre nach dem Tod eines Steuerpflichtigen können die Daten zur Erfüllung der den Finanzbehörden obliegenden Aufgaben erforderlich sein, da das Besteuerungsverfahren gegenüber dem Gesamtrechtsnachfolger fortzusetzen und abzuschließen ist", heißt es in der Verordnung. Die Nummer wird also länger leben als ihr Träger. Spätestens 20 Jahre nach dem Tod wird die Nummer dann aber gelöscht.

Die einheitliche und eindeutige Nummer erleichtert mit Sicherheit die elektronische Verarbeitung. Andererseits werden die ausgeweiteten Überwachungsmöglichkeiten durchaus kritisch gesehen.

Auch Unternehmen sollen eine solche eindeutige Nummer bekommen. Diese bekommen ihre Nummern jedoch erst, wenn dies bei den übrigen Steuerpflichtigen funktioniert.



Redaktion Steuertipps:
Steuerberater Dipl.oec. Peter Wissing

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