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Abgeltungssteuer (II): Strategien zur Abgeltungs-steuer

Autor: Peter Wissing, Dipl. oec., Steuerberater (Oktober 2008)

Im ersten Teil des Artikels wurde die grundsätzliche Funktionsweise der Abgeltungssteuer erläu-tert. Grundsätzlich neu ist die Besteuerung von Kursgewinnen aus Finanzgeschäften ab 2009.
Wer eine zusätzliche, private Altersvorsorge treffen will und langfristig anlegt, ist von der Abgeltungssteuer stark betroffen. Eine 50.000 EUR Anlage zu 8% über 30 Jahre führt zu rd. 85.000 EUR Abgeltungssteuer der rd. 500.000 EUR Endkapital.

Wie stets gilt es zu betonen, dass außer Steueraspekten auch Ertrag, Kosten, Liquidität und Risiken der Anlage abgewogen werden müssen.

Kauf von Aktien oder Fonds noch in 2008
Mit dem Kauf dieser Anlagen ist es noch möglich, sich die steuerfreien Kursgewinne langfristig zu sichern. In dieser Variante ist allerdings Voraussetzung, dass die Mittel bereits 2008 zur Verfügung stehen oder umgeschichtet werden können. Außerdem besteht keine Möglichkeit, in andere Aktien zu wechseln, da für die Ersatzanschaffungen ab 2009 dann die Abgeltungssteuer gilt.

Anlage in Dachfonds
Dachfonds sind spezielle Fonds, die wiederum in Fonds investieren. Vorteilig ist hier, dass das Management des Dachfonds die Gewichtungen zwischen den möglichen Unterfonds je nach Markteinschätzungen verändern ohne dass die Abgeltungssteuer greift. Dachfonds können aller-dings mit höheren Kosten verbunden sein, da letztlich 2 Fondmanagements abzugelten sind.

Anlage in Indexfonds oder ETFs
Wer Risikostreuung erreichen will, in dem er gleich auf einen ganzen Aktienindex setzt, braucht möglicherweise nicht umzuschichten und kann die steuerfreien Kursgewinne damit langfristig kon-servieren. Bei passiven Fonds, die Indices nachbilden oder Exchange Traded Funds (Börsengehandelte Indexfonds) gefallen die niedrigen Kostenstrukturen. Ein aktives Fondsmanagement und/oder Ausgabeaufschläge entfallen. Dafür muss man jedoch auf ein aktives Fondmanagement verzichten. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass es auch für Fonds mit aktivem Management der Zusammensetzung des Fonds nicht einfach ist, die Indexentwicklung zu übertreffen.

Lebens- und Rentenversicherungen
Wird ein neuer Vertrag abgeschlossen, oder wurde seit 2005 ein Vertrag unterschrieben, wird der Ertrag mit dem persönlichen Steuersatz abgerechnet. Der "Ertrag" ermittelt sich aus der Versicherungsleistung, abzüglich der eingezahlten Beiträge. Dieser Ertrag ist jedoch nur zur Hälfte steuerpflichtig, wenn die Versicherung mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und das Geld nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird.

Die Rente aus einer privaten Rentenversicherung wird mit dem "Ertragsanteil" besteuert. Für einen 65-jährigen sind dies nur 18% des Ertrages. Dieser Anteil richtet sich danach, ab welchem Alter die Rente bezogen wird. Je später sie beginnt, desto weniger muss versteuert werden. Wer in der Rentenphase einen geringen Steuersatz hat, z.B. 20%, versteuert dann 20% von 18%, also 3,6%. Seit der Neuregelung der Besteuerung dieser Versicherungen ab dem Jahr 2005 müssen die Versicherungen nicht mehr mit einem Mindesttodesfallschutz ausgestattet sein. Damit geht kein Anteil der Rendite für den Versicherungsschutz verloren.
Endet der Vertrag jedoch durch Kündigung vor Ablauf von 12 Jahren, greift doch die Abgeltungssteuer ab 2009. Statistisch werden rd. die Hälfte der Lebensversicherungen nicht zu Ende geführt.

Anlage in fondgebundene Lebensversicherungen
Alle steuerlichen Regelungen für Lebens- und private Rentenversicherungen gelten auch für die fondsgebundenen Varianten. Auf Zins- und Dividendenausschüttungen muss keine Abgeltungssteuer bezahlt werden. Fondsgebundene Versicherungen können jedoch mit höheren Kosten, etwa Abschluss- und Verwaltungskosten, verbunden sein. Diese werden in den ersten Jahren angerechnet und schmälern den Sparanteil deutlich. Verluste drohen bei vorzeitigem Aus-stieg aus dem Vertrag.

Der kommende Beitragsteil wird sich mit den Gestaltungsmöglichkeiten mit Riester- und Rürup-Produkten beschäftigen.



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