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Ausgewählte Neuregelungen aus den Konjunkturpaketen I und II

Autor: Peter Wissing, Dipl. oec., Steuerberater (Juli 2009)

Im November 2008 hat die Bundesregierung mit dem Konjunkturpaket I ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur raschen Überwindung der Konjunkturschwäche und für die Sicherung von Arbeitsplätzen beschlossen. Dem ersten Konjunkturpaket folgte im Februar/März 2009 ein weiteres 50 Mrd. EUR schweres zweites Konjunkturpaket. Ausgewählte Elemente der Pakete werden im Folgenden erläutert.

Änderungen der Einkommenssteuer:
Der Grundfreibetrag gem. § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG steigt rückwirkend zum 1.1.2009 um 170 auf 7.834 EUR. Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 steigt der Grundfreibetrag dann nochmals um 170 EUR auf 8.004 EUR. Das bringt einem ledigen Arbeitnehmer 80 EUR Entlastung im Jahr. Der Grundfreibetrag betrug seit dem Jahr 2004 7.664 EUR und soll das Existenzminimum sichern.

Der 2005 von 16 % auf 15 % reduzierte Eingangssteuersatz wird ab Januar 2009 um einen weiteren Punkt auf 14 % gesenkt. Der Effekt ist aber ebenfalls recht gering, da die Eingangstarifzone nur einen schmalen Korridor von rd. 5.000 EUR ab 7.835 bis 13.139 EUR umfasst und in diesem der Steuersatz bereits sehr steil ansteigt.

Des Weiteren werden die Progressionszonen um 400 EUR verschoben. Dies dient zum Abbau der so ge-nannten "kalten Progression". Der Begriff bezeichnet die Tatsache, dass die Einkommensteuer schon alleine aufgrund von Lohn- und Einkommenssteigerungen aus Inflationsausgleich überproportional ansteigt.

Zur Umsetzung wurden die Arbeitgeber schon über die Lohnsteuer verpflichtet. Mit der Märzabrechnung erfolgte eine Nachberechnung für die Monate Januar und Februar.

Kraftfahrzeug-Besteuerung:
Im zuletzt verabschiedeten Konjunkturpaket II vom Februar 2009 war die Umstellung der Kfz-Steuer auf eine emissionsbezogene Kfz-Steuer enthalten. Wer einen Neuwagen kauft und diesen bis zum 30. Juni 2009 erstmals zulässt, zahlt ein Jahr lang keine Kfz-Steuer. Für Fahrzeuge, die die Euro-5 und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Die Regelung gilt bis zum 31.12.2010. Fahrzeughalter, die bereits einen besonders schadstoffarmen Pkw fahren, wird die Steu-ervergünstigung ebenfalls für ein Jahr ab 2009 gewährt.

Private Handwerkerleistungen:
Mit dem Konjunkturpaket I wurde der Höchstbetrag für die Steuerermäßigung für private Instandhaltung- und Modernisierungsmaßnahmen auf 1.200 EUR pro Jahr verdoppelt. Absetzbar sich weiterhin 20% der ansatzfähigen Aufwendungen. Die neue Höchstgrenze gilt allerdings nur für nach 2008 gezahlte Aufwendungen, soweit die zu Grunde liegenden Leistungen ab dem 1.1.2009 erbracht worden sind.

Abschreibungen betrieblich genutzter Wirtschaftsgüter:
Für alle ab dem 1.1.2009 angeschafften oder hergestellten beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann wieder die degressive Abschreibung angesetzt werden. Wirtschaftsgüter, die in diesem und nächstem Jahr angeschafft werden, können mit dem 2,5-fachen der linearen Abschreibung, maximal 25 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgeschrieben werden. Dies gilt allerdings nur für solche Geräte, die einen 1.000 EUR Anschaffungswert überschreiten. Andernfalls ist zwingend die so genannte Poolabschreibung vorzunehmen.

Zusätzlich wurden für zwei Jahre die Grenzen für die 20%ige Sonderabschreibung nach § 7g und für die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages angehoben. Bis zu diesen Schwellen, dürfen die Sonderregelungen genutzt werden. Die Schwelle für das Betriebsvermögen wurde von 235.000 EUR auf 335.000 EUR für Bilanzierer angehoben, und für EÜR-Rechner die Schwelle für den Gewinn von 100.000 EUR auf 200.000 EUR angehoben. Die Gewinngrenze versteht sich vor Abzug eines Investitionsabzugsbetrages.

Krankenversicherungsbeiträge:
Der zum Jahreswechsel durch die Gesundheitsreform auf 15,5 % angehobene Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird ab Juli 2009 um 0,6 Punkte auf 14,9 % gesenkt. Im Gegenzug erhöht sich der Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung ab Juli 2009 für 2009 um 3 Mrd. EUR und für 2010 um 6 Mrd. EUR.






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