DER Kommentar – aktuell

Updates und Ergänzungen

DER Kommentar wird ca. dreimal pro Jahr aktualisiert, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.

Das jüngste Update (Stand 140. Lieferung – Mai 2024) konzentriert sich auf den BEMA-Teil des Kommentars. In ganz unterschiedlichen Bereichen haben wir notwendige Aktualisierungen aufgenommen und die Kommentierungen komplettiert:

Folgende Themen haben wir für Sie aufbereitet:

  • § 22 a SGB V und dessen eigenständige Kommentierung im Liebold/Raff/Wissing mussten an die aktuelle Fassung angepasst werden – hier insbesondere auch der Abschnitt C „Verbindung zu anderen Regelungen des SGB V“.

  • Ebenso musste § 29 SGB V (KFO-Behandlung) an die neueste Fassung (unter anderem die Aufnahme von Mehr- und Zusatzleistungen) angepasst werden. Wir haben deshalb § 29 absatzweise ausführlich kommentiert. Darüber hinaus wurde die Einführung eines Kataloges von Mehr- und Zusatzleistungen in der KFO nun vollumfänglich eingearbeitet. Sie finden neben dem Katalog selbst nun sämtliche Änderungen im BEMA-Text und in den Abrechnungs­bestimmungen der betroffenen BEMA-Nummern sowie fachliche und gebühren­technische Erweiterungen in den jeweiligen Kommentierungen zu den BEMA-Nummern Ä 934 a, 7 a/b, 116, 117, 118, 126 a – d, 127 a/b, 128 a – c, 130, 131 a, 131 b und 131 c.

  • Eine große Lücke im Bereich der Festzuschüsse haben wir nun endlich geschlossen: Bei den vielfältigen Reparatur- und Erweiterungs­maßnahmen, bei denen die Befundklasse 6 anfällt, wurden in den verschieden­artigsten Fallbeispielen anfallende zahntechnische BEL- und BEB-Nummern aufgenommen. Damit sind Sie nun bei allen Befundklassen 1 bis 7 in der Lage, nicht nur die BEMA- und ggf. GOZ-Abrechnung nachzuvollziehen, sondern auch gleich die korrespondierende zahntechnische Abrechnung bzw. Rechnungsstellung.

  • Bei der UPT hat sich die Zählweise bei der Durchnummerierung der Sitzungen bei ausgefallener Sitzung zum 01.01.2024 verändert (kein automatisch durchlaufender Zähler). Hierdurch wurde eine Nachkommentierung bei der BEMA-Nr. UPT d nötig.

  • Die Kommentierung der BEMA-Nr. 38 wurde nun getrennt hinsichtlich des Leistungsinhalts der „Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff“ und des Leistungsinhalts „Tamponieren und dergleichen“.

  • Der § 10 der IP/FU-Richtlinie zur Anwendung von Fluoridlack zur Schmelzhärtung wurde mit Gültigkeit ab Ende April 2024 dahingehend geändert, dass nun alle Versicherten im Alter vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat zweimal je Kalender­halbjahr Anspruch auf diese Leistung haben. Auch dies wurde im Kommentar angepasst.

  • Nicht vergessen werden darf die jährliche Anpassung der Beträge bei den Sonstigen Kostenträgern im Jahre 2024, also bei Unfallverletzten und Berufserkrankten, Soldaten der Bundeswehr und Polizeibeamten der Bundespolizei.

  • Diverse Urteile aus 2023 wurden in den Kommentartext eingebunden, so z. B.

    • zur Herstellung von digitalen Modellen im Zusammenhang mit der KFO-Behandlung (LSG Berlin-Brandenburg, Az.: L 7 KA 9/19),
    • zur BEMA-Nr. 153 und dazu, dass hier keine gesonderten Zuschläge nach BEMA-Nr. 161 a – f und BEMA-Nr. 162 a – f möglich sind (LSG Berlin-Brandenburg, Az.: L 7 KA 43/19),
    • zur Doppelabrechnung der IP-Leistungen durch Zahnärzte und Kieferorthopäden (SG Marburg, Az.: S 12 KA 9/22).
  • Weitere Urteile betreffen z. B. die Dokumentation bei den GKV-GOÄ-Nummern 2700 bis 2702 oder eine vom LSG Sachsen-Anhalt formulierte Regelungslücke bei Langzeit­provisorien in der GKV.

  • In der Urteilsdatenbank der digitalen Kommentar­fassungen wurden 40 neue Urteile aus dem Bereich des Gebührenrechts und seinem Umfeld aufgenommen. Insbesondere wurden alle Urteile in den Textpassagen zu § 5 GOZ eingefügt und mit dem jeweiligen Aktenzeichen verlinkt.

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