DER Kommentar wird ca. dreimal pro Jahr aktualisiert, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.
Das jüngste Update (Stand 138. Lieferung) konzentriert sich ausschließlich auf den BEMA-Teil des Kommentars.
Es enthält in erster Linie die vielfältigen Änderungen, die durch die 41. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z vor allem das Formularwesen betreffen.
Unter anderem wurden folgende Formulare teilweise inhaltlich, teilweise auch nur die Form betreffend geändert:
Patienteninformationen zum Zahnersatz, ergänzt um Angaben für private Zusatzversicherungen,
Direktabrechnung von Zahnersatz,
Vereinbarung von Mehr- und Zusatzleistungen in der KFO,
CPT-Mitteilung an die Krankenkasse,
Verlängerungsantrag UPT,
Begutachtungsformular Zahnersatz/PAR/KG.
Die Anlage 14c wird um die Abbildungen sämtlicher im EBZ zu verwendenden elektronischen Anträge, Anzeigen und Mitteilungen ergänzt. Die Abbildungen fußen auf den vom GKV-SV entwickelten Stylesheets und geben die Formulare so wieder, wie sie z. B. beim Ausdruck auf Papier im Störfall erscheinen. Mit der Aufnahme der eFormulare in den BMV-Z wird deren verbindliche Anwendung geregelt.
Ebenfalls aufgenommen haben wir eine Kommentierung zur Einführung der lebenslangen Zahnarztnummer bei der Abrechnung. Sie finden diese Kommentierung neu eingefügt in unsere bereits bestehende BMV-Z-Kommentierung hinter § 21a BMV-Z.
Darüber hinaus erhalten Sie mit dieser Lieferung nachschärfende Detailinformationen zur Berechnung zahnärztlicher Leistungen aus dem Bereich der GOÄ in der GKV (ergänzende GOÄ-Gebührennummern). Dies betrifft unter anderem die GOÄ-Nrn. 56, 70, 1479, 1480, 2181, 2382, 2442, 2583, 2584, 2650.