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Konkretisierung der Abrechenbarkeit der Erhebung des PSI-Codes

Die Erhebung des parodontalen Screening-Index (PSI) ist Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung. Die zahnärztlichen Maßnahmen anlässlich der Behandlung eines Versi-cherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beginnen - mit Ausnahme von Akut- oder Notfällen - grundsätzlich mit der Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (BEMA-Nr. 01).

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