Die Leistung umfasst das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberfl ächen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofi lms, die Oberfl ächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen, je Zahn oder Implantat oder Brückenglied. Die Leistung nach der Nummer 1040 ist neben den Leistungen nach den Nummern 1020, 4050, 4055, 4060, 4070, 4075, 4090 und 4100 nicht berechnungsfähig.
Verknüpftes Dokument: Abrechnungstipp Neue GOZ 1040 (_abrechnungs-tipp-goz-2012.pdf / 170.3 KB)