Plastische Wundversorgung nicht Bestandteil der primären Wundversorgung
von Dr. Dr. Alexander Raff, Stuttgart
Mit exakten Definitionen ist der Verordnungsgeber in der GOZ 2012 sparsam umgegangen. Beispiel dafür ist der Begriff „Operationsgebiet“, dessen nähere Eingrenzung sich ausschließlich in der Leistungslegende der Nr. 3100 finden lässt. Es ist davon auszugehen, dass diese Definition bei zukünftigen Streitfragen zur Größe und Bestimmung eines Operationsgebietes ganz allgemein herangezogen wird.
Verknüpftes Dokument: Abrechnungs-Tipp: GOZ-Nr. 3100 konkretisiert Operationsgebiet Plastische Wundversorgung nicht Bestandteil der primären Wundversorgung (abrechnungs-tipp-bema-goz-mai-2014.pdf / 109.4 KB)