Abrechnungstipps

Aktueller Tipp

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Selten berechnet: die Eingliederung einer pädiatrischen Krone nach GOZ-Nr. 2250 bzw. BEMA-Nr. 14

Die Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Technik hat die Indikation für die Füllungstherapie im Kinder- und
Jugendlichengebiss erheblich erweitert. Trotzdem ist die Eingliederung konfektionierter Kronen in der pädiatrischen Zahnheilkunde nach wie vor eine sinnvolle Behandlungsmaßnahme mit eigenständiger Indikation.

Wenn man davon ausgeht, dass im anfälligen Gebiss ein Milchmolar mindestens zweimal mit einer mehrflächigen Füllung versorgt werden muss, wird man bei der Versorgung ausgedehnter kariöser Defekte an erhaltungswürdigen vitalen Kinder- oder Jugendlichenzähnen (in der Regel Milchzähnen, aber auch bleibenden Zähnen, häufig dann Sechsjahrmolaren) in vielen Fällen der Milchzahnkrone den Vorzug gegenüber ausgedehnten Füllungen geben.

Den kompletten Abrechnungstipp können Sie sich hier kostenlos für Ihre Unterlagen in der Zahnarztpraxis runterladen.

Verknüpftes Dokument: Unser Abrechnungstipp für die zahnärztliche Abrechung im März 2015 (zahnaerztliche-abrechnung-abrechnungstipp-maerz-2015.pdf / 636.1 KB)