Abrechnungstipps

Aktueller Tipp

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Wiederherstellungsmaßnahmen nach Befundklasse 6

Die Befunde 6.0 bis 6.5 können mit den Befunden 6.6 bis 6.10 kombiniert werden. Es besteht Konsens darüber dass dies auch dann gilt, wenn für die Gesamtleistung des Zahnarztes nur einmal zahnärztliches Honorar nach BEMA-Nr. 100 anfällt.

Diesen Abrechnungstipp und passende Beispiele finden Sie hier:

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